Bestattungsvorsorge

Ganz nach Ihren Wünschen

Es gibt Dinge, die man lieber plant: Überlegungen für die eigene Bestattung anzustellen, fällt schwer. Aber es lohnt sich, doch einige Gedanken zu investieren und diese festzuhalten. Denn unterschwellig hat wohl jeder Mensch Wünsche, wie er einmal die ewige Ruhe finden möchte. Lieber in einem Sarg oder einer Urne? Auf einem bestimmten Friedhof? Und soll bei der Trauerfeier vielleicht diese eine, ganz bestimmte Lied gespielt oder gesungen werden?

Nehmen Sie sich also etwas Zeit, um diese Wünsche zu hinterlegen und Ihre Entscheidungen bei uns zu deponieren. Wie detailliert Sie planen, bleibt ganz Ihnen überlassen – wir vom Bestattungsinstitut Schlingmann sorgen dann für eine zuverlässige Umsetzung. Und sollte sich während der Vertragslaufzeit eine Änderung Ihrer Wünsche ergeben, lässt sich der Vertrag jederzeit anpassen.

Formular

Bestattungskosten

Transparent. Nachvollziehbar. Vollständig.

Die Kosten für eine Bestattung setzen sich in der Regel aus drei Hauptbereichen zusammen: den Gebühren für den Bestatter, den Auslagen für zusätzliche Dienstleister wie Floristen oder Steinmetze sowie den Gebühren für Ämter und den Friedhof. Je nach Art der Bestattung variieren die Gebühren auf dem Friedhof.

Zu den Gesamtkosten zählen neben dem Sarg oder der Urne auch Blumenschmuck sowie das Honorar für eventuell engagierte Musiker und die Organisation der Trauerfeier. Zusätzlich können bei vielen Ämtern Gebühren anfallen. Wenn ein Grabstein oder eine Grabplatte gewünscht ist, kommen die Kosten für den Steinmetz hinzu.

Für jeden Trauerfall bieten wir Ihnen eine persönliche Kostenkalkulation an, ohne Paketpreise oder versteckte Kosten. Wir listen alle Positionen, die mit der Beisetzung verbunden sind, transparent auf, damit Sie keine unerwarteten Kosten befürchten müssen.

Ohne eine Bestattungsvorsorge sind die Erben gemäß § 1986 BGB für die Kosten der Beerdigung verantwortlich. Eine frühzeitige Absicherung der kalkulierten Ausgaben entlastet die Hinterbliebenen und garantiert, dass Ihre individuellen Wünsche ohne finanzielle Hürden verwirklicht werden können.

Finanzielle Absicherung

Finanzielle Absicherung

Entlastung für Ihre Angehörigen

Wir erstellen eine detaillierte Kostenkalkulation auf Grundlage Ihrer Wünsche – ehrlich und nachvollziehbar. Der berechnete Betrag kann bereits im Voraus entrichtet werden, entweder als Einmalzahlung oder in Raten. Diese Beträge werden auf einem Konto der Deutschen Bestattungsvorsorge Treuhand AG verwaltet, das im Falle finanzieller Engpässe vor dem Zugriff des Sozialamts geschützt ist.

So bleiben Ihre Angehörigen von finanziellen Sorgen verschont, und Sie können sicher sein, dass wir alle Ihre Entscheidungen verantwortungsbewusst umsetzen.

Verfügungen/Vollmachten

Am Ende eines selbstbestimmten Lebens kann es sein, dass wir nicht mehr selbst entscheiden können oder nicht mehr in der Lage sind, unsere Entscheidungen mitzuteilen. Welche Therapien oder lebenserhaltenden Maßnahmen wollen wir in Anspruch nehmen, was ist mit unseren Finanzen oder Rechtsgeschäften?

Für alle diese Fälle lässt sich Vorsorge treffen. Eine Patientenverfügung legt die Rahmenbedingungen und Grenzen der medizinischen Versorgung fest, also, wie Ärztinnen und Ärzte zu handeln haben. Mit einer Vorsorgevollmacht bestimmen wir, wer im Falle einer Erkrankung oder eines Unfalls in anderer Hinsicht für uns entscheiden soll, beispielsweise in Hinsicht auf finanzielle Fragestellungen.

Wir halten eine Anzahl hilfreicher Vordrucke für Sie bereit. Viele wichtige Informationen zu diesen Themen gibt es auch auf der Website des Bundesministeriums der Justiz:

www.bmj.de

Trauerfeier

Testament/Erbrecht

Wer ohne Testament oder Erbvertrag verstirbt, für den bestimmt das Gesetz die Erbfolge. Und das ist in Deutschland der Regelfall, denn nach einer Umfrage von Yougov im August 2022 besaßen etwa 66 Prozent der Deutschen kein Testament. Dann erben zunächst Ehepartner und die nächsten Verwandten, also Kinder und Enkel, dann weiter entfernte Verwandte wie Geschwister, Neffen und Nichten. Schließlich erben Onkel und Tanten sowie Cousins und Cousinen. Nähere Verwandte schließen dabei grundsätzlich die weiter entfernten Verwandten von der Erbfolge aus. Das bedeutet konkret: Hat die verstorbene Person Kinder, dann erben die Geschwister des Verstorbenen nichts.

Um diese Regelungen auch für kleinere Hinterlassenschaften außer Kraft zu setzen, ist ein Testament notwendig. Um dieses rechtsverbindlich zu verfassen, ist die Unterstützung durch einen Fachanwalt oder Notar sinnvoll.

Bitte beachten Sie:

In allen Fragen rund um das Erbrecht empfehlen wir die Kontaktaufnahme zu einem Rechtsanwalt oder Notar, den wir gerne vermitteln.

Die Beratung zur Gestaltung von Testamenten stellt grundsätzlich eine Rechtsdienstleistung nach § 2 Rechtsdienstleistungsgesetz (RDG) dar. Wir stellen aus diesem Grund ausdrücklich klar, dass dieser Ratgeber lediglich weitergehende Beratungsmöglichkeiten aufzeigen möchte. Es handelt sich nicht um eine rechtliche Prüfung des Einzelfalls und somit nicht um eine Rechtsberatung.

Finanzielle Absicherung