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Trauerfall

Abschied

Wie Sie sich von einem Menschen verabschieden möchten, obliegt Ihrer Entscheidung, sofern nicht ein Vorsorgevertrag genauere Bestimmungen über diese Frage enthält. Wir möchten Sie in diesem Moment, und wenn Sie wünschen, auch darüber hinaus, begleiten und unterstützen.

Sie haben Zeit

Die Hausaufbahrung schien lange Zeit ein wenig aus der Mode gekommen zu sein, nun jedoch sprechen uns wieder häufiger Angehörige an, die sich wünschen, den Zeitraum zwischen Eintritt des Todes und Bestattung ganz in der Nähe der oder des Verstorbenen zu verbringen.

Die Möglichkeit, jederzeit zu der verstorbenen Person gehen zu können, ohne dabei an Abschiedsräume eines Friedhofs gebunden zu sein, ist eine Alternative, bei der wir Sie gerne unterstützen. Es ist im Allgemeinen erlaubt, Verstorbene nach Eintritt des Todes im Haus aufzubahren.

Was bedeutet das?

Nach der Feststellung des Todes durch einen Arzt sollte die Waschung und Ankleidung der/des Verstorbenen vorgenommen werden, die wir nach Absprache auch mit Ihnen zusammen durchführen, sofern Sie dies wünschen.

Nach dieser Versorgung haben Sie dann die Möglichkeit, in aller Ruhe und Nähe Abschied zu nehmen. Sie leisten dabei schon einen sehr wichtigen Teil der Trauerarbeit.

Im Anschluss daran kann die Aussegnung durch einen Pfarrer erfolgen, wenn dies gewünscht wird.

Wenn Sie keine Hausaufbahrung wünschen, kann ebenso eine Aussegnung erfolgen, bevor wir die Verstorbene/den Verstorbenen in die Feierhalle/den Abschiedsraum überführen.